Das denkmalgeschützte Reihenhaus in Bern war insofern einzigartig, als der Denkmalschutz unterschiedlich auf die einzelnen Stockwerke angewendet wurde. Das Erdgeschoss zusammen mit der Fassade war der am stärksten geschützte Teil des Hauses. Im ersten Obergeschoss gab es einige Elemente, die erhalten bleiben mussten, jedoch war eine räumliche Umgestaltung erlaubt. Der Dachraum hingegen hatte für Denkmalschützer wenig Bedeutung und konnte vollständig neu gestaltet werden. Die neue Öffnung im Dach ist die einzige Geste, die den unterschiedlichen Anforderungen des Denkmalschutzes Rechnung trägt, da der Rest der Aussenfassade unberührt blieb.
Das denkmalgeschützte Reihenhaus in Bern war insofern einzigartig, als der Denkmalschutz unterschiedlich auf die einzelnen Stockwerke angewendet wurde. Das Erdgeschoss zusammen mit der Fassade war der am stärksten geschützte Teil des Hauses. Im ersten Obergeschoss gab es einige Elemente, die erhalten bleiben mussten, jedoch war eine räumliche Umgestaltung erlaubt. Der Dachraum hingegen hatte für Denkmalschützer wenig Bedeutung und konnte vollständig neu gestaltet werden. Die neue Öffnung im Dach ist die einzige Geste, die den unterschiedlichen Anforderungen des Denkmalschutzes Rechnung trägt, da der Rest der Aussenfassade unberührt blieb.
Das denkmalgeschützte Reihenhaus in Bern war insofern einzigartig, als der Denkmalschutz unterschiedlich auf die einzelnen Stockwerke angewendet wurde. Das Erdgeschoss zusammen mit der Fassade war der am stärksten geschützte Teil des Hauses. Im ersten Obergeschoss gab es einige Elemente, die erhalten bleiben mussten, jedoch war eine räumliche Umgestaltung erlaubt. Der Dachraum hingegen hatte für Denkmalschützer wenig Bedeutung und konnte vollständig neu gestaltet werden. Die neue Öffnung im Dach ist die einzige Geste, die den unterschiedlichen Anforderungen des Denkmalschutzes Rechnung trägt, da der Rest der Aussenfassade unberührt blieb.
Das denkmalgeschützte Reihenhaus in Bern war insofern einzigartig, als der Denkmalschutz unterschiedlich auf die einzelnen Stockwerke angewendet wurde. Das Erdgeschoss zusammen mit der Fassade war der am stärksten geschützte Teil des Hauses. Im ersten Obergeschoss gab es einige Elemente, die erhalten bleiben mussten, jedoch war eine räumliche Umgestaltung erlaubt. Der Dachraum hingegen hatte für Denkmalschützer wenig Bedeutung und konnte vollständig neu gestaltet werden. Die neue Öffnung im Dach ist die einzige Geste, die den unterschiedlichen Anforderungen des Denkmalschutzes Rechnung trägt, da der Rest der Aussenfassade unberührt blieb.